Um einen neuen Führerschein zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Prüfungen bestehen, die von der DGT (spanische Generaldirektion für Verkehr) durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob Sie über die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen des betreffenden Fahrzeugs verfügen. 

Obwohl es üblich ist, sich über eine Fahrschule auf die Prüfung vorzubereiten und diese auch abzulegen, und die Fahrschule Ihre Teilnahme an der Prüfung verlangt, können Sie Ihre Anmeldung auch selbstständig vornehmen. 

Die betroffene Partei  oder eine von ihr bevollmächtigte Person.

Um eine andere Person zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, können Sie über unser  Register der Vollmachten einen Vertreter ernennen , indem Sie das Verfahren „Antrag auf Zulassung zur Führerscheinprüfung“ auswählen, das sich in der Kategorie „Fahrer“ befindet .

Wenn Ihr Vertreter das Verfahren persönlich durchführen möchte, anstatt das Vollmachtsregister zu nutzen, kann er mit einem  DGT-Vollmachtsformular „Erteilung einer Vertretungsvollmacht“ erscheinen  , das vom Betroffenen unterzeichnet ist und in dem dieser ihn zur Antragstellung ermächtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass dies kostenlos ist.

Denken Sie daran, dass Sie bei der Terminvereinbarung sowohl die ID des Interessenten als auch die ID der bevollmächtigten Person angeben müssen, die das Verfahren in Ihrem Namen durchführen wird.

Dem Antrag auf Teilnahme an den Eignungstests und Erhalt der Genehmigung müssen, falls Sie diese bestehen, folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Offizielles Antragsformular für Eignungstests  zur Beantragung der Zulassung zu den Tests. Mit der Unterzeichnung dieses Formulars erklärt der Antragsteller außerdem, dass ihm das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht gerichtlich untersagt ist, dass gegen ihn keine Sperre oder sonstige behördliche Maßnahmen vorliegen und dass er keine Fahrerlaubnis derselben Klasse aus einem anderen Bundesstaat besitzt.
  • Psychophysischer Eignungstest , ausgestellt von einem  autorisierten Fahrereignungszentrum  . Bitte beachten Sie, dass dieses Zertifikat 90 Tage gültig ist.
  • Als Zahlungsnachweis  mit  Angabe der entsprechenden Gebühr bringen Sie bitte  eine Kreditkarte mit, falls Sie die Zahlung in unseren Büroräumen vornehmen.

Wenn Sie die Prüfung zum Erwerb eines Führerscheins für Fahrzeuge mit eingeschränkter Mobilität (LCM) oder eines landwirtschaftlichen Fahrzeugführerscheins (LVA) ablegen , müssen Sie bei der Fahrprüfung folgende Dokumente mitbringen:

  • Sie benötigen einen Fotoschein mit einem aktuellen Original -Farbfoto (32 x 26 mm) vor einfarbigem Hintergrund. Das Foto muss von vorne aufgenommen sein, Ihr Kopf muss unbedeckt sein und Sie dürfen keine Sonnenbrille oder andere Gegenstände tragen, die Ihre Identifizierung beeinträchtigen könnten. Die Fahrschule, bei der Sie sich zur praktischen Prüfung anmelden, händigt Ihnen den Fotoschein aus. Sie müssen ihn unterschreiben und das Foto darauf befestigen. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie zum ersten Mal einen bestimmten Führerschein beantragen.
    • Wenn Ihre Religion das Bedecken Ihres Haares vorschreibt, werden Fotos mit Schleier akzeptiert, jedoch muss Ihr Gesicht vom Haaransatz bis zum Kinn vollständig unbedeckt sein, damit Ihre Identifizierung nicht behindert wird.

Wenn Sie sich über eine Fahrschule bewerben , ist die Fahrschule selbst für die Einreichung Ihrer Bewerbung zur Teilnahme an den Eignungstests und, falls Sie diese bestehen, für die Ausstellung Ihres Führerscheins verantwortlich.

Wenn Sie die Bewerbung selbst einreichen möchten , haben Sie zwei Möglichkeiten dazu:

  1. Persönlich , indem Sie alle erforderlichen Unterlagen bei einer beliebigen  Verkehrsbehörde einreichen . In diesem Fall müssen Sie  Originaldokumente mitbringen, die gültig sind und  Ihre Identität belegen. 
    • Personalausweis oder Reisepass .
    • Wenn Sie kein EU-Bürger sind: Aufenthaltserlaubnis oder Personalausweis Ihres Landes oder Reisepass zusammen mit der Bescheinigung über die Registrierung im Zentralregister der Ausländer.
    • Wenn Sie kein EU-Bürger sind: Gültige Aufenthaltserlaubnis.


  2. Online über das  elektronische Register . Sie benötigen einen   gültigen  elektronischen Personalausweis  oder  ein elektronisches Zertifikat bzw. Ihre cl@ve -Zugangsdaten,  um auf das Register zugreifen zu können. Um Ihren Antrag einzureichen, folgen Sie bitte diesen Anweisungen:

    1. Kaufen Sie die Quittung für die  entsprechende Gebühr und laden Sie sie herunter.
    2. Tragen Sie Ihre Bewerbungsdaten in unser  elektronisches Register ein : 
      • Ermitteln und vervollständigen Sie die Angaben zum Interessenten und wählen Sie Ihre  Verkehrszentrale oder Ihr Büro als „Empfängerorganisation“ aus .
      • Bitte geben Sie im Betreff Folgendes an: Antrag auf Durchführung von Eignungstests + <Personalausweisnummer des Bewerbers>.
      • Klicken Sie abschließend im Abschnitt „Angehängte Dokumente“ auf „Dokument hinzufügen“ und hängen Sie die im vorherigen Punkt genannten Dokumente an.
      • Wenn ein Vertreter den Antrag in Ihrem Namen einreicht, müssen Sie die Vertretung zuvor über unser  Vollmachtsregister autorisiert haben . Sobald sich Ihr Vertreter im Register zur Antragstellung registriert hat, muss er dies durch Auswahl von „Vertreter“ im Dropdown-Menü „Wer reicht den Antrag ein?“ angeben und anschließend sowohl seine (die Daten des Vertreters) als auch Ihre (die Daten des Vertretenen) im Formular ausfüllen. 
    3. Registrieren Sie Ihre Bewerbung und bewahren Sie die Quittung auf.
    4. Sobald wir Ihren Antrag erhalten und bearbeitet haben, werden wir Sie über die Entscheidung sowie Ihren Prüfungstermin informieren.

Bei der Einreichung Ihres Registrierungsantrags sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die Einreichung eines Antrags über das Register erfolgt nicht automatisch. Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich, können jedoch keinen genauen Zeitrahmen garantieren. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
  • Bei der Bearbeitung Ihres Antrags wird das Datum der Einreichung berücksichtigt. Vergessen Sie nicht, Ihren Einreichungsbeleg aufzubewahren.
  • Bevor Sie Ihre digitalen Dokumente anhängen, stellen Sie bitte sicher, dass diese gut lesbar und von guter Qualität sind. Sollten wir die von Ihnen gesendeten Dokumente nicht deutlich lesen können, können wir Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten.

Möglicherweise haben Sie Ihre Fahrerlaubnis oder anders ausgedrückt die Gültigkeit Ihres Führerscheins aus zwei Gründen verloren:

  • Nachdem Ihnen wegen mehrerer schwerer oder sehr schwerer Verkehrsverstöße alle Punkte auf Ihrem Führerschein entzogen wurden.
  • Aufgrund eines Gerichtsurteils, das den Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren zur Folge hatte.

Bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder weniger wird der Führerschein nicht entzogen, sondern nur vorübergehend ausgesetzt. Um in diesem Fall wieder fahren zu dürfen, müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie den  24-stündigen Verkehrssicherheitskurs  (Führerscheinwiedererlangungskurs) erfolgreich absolviert und Ihre Freiheitsstrafe vollständig verbüßt ​​haben.

Im Falle eines Führerscheinentzugs (ob gerichtlich oder behördlich) müssen Sie, um wieder fahren zu dürfen, einen Kurs zur Verkehrssicherheit absolvieren und eine theoretische Prüfung zum Kursinhalt bestehen. Die Prüfung muss nach Ablauf der Entzugsfrist abgelegt werden: 6 Monate für Privatfahrer und 3 Monate für Berufskraftfahrer.  

  • Absolvieren Sie einen Kurs zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis oder Ihres Führerscheins in Verkehrssicherheitsbewusstsein und -erziehung auf Kosten des Teilnehmers. Der Kurs dauert vierundzwanzig Stunden und kann während des Zeitraums des Gültigkeitsverlustes absolviert werden.
  • Sie müssen eine theoretische Prüfung zu dem von Ihnen absolvierten Kurs ablegen.  Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (6 Monate für allgemeine Fahrer und 3 Monate für Berufskraftfahrer) müssen Sie eine theoretische Prüfung zum Inhalt des absolvierten Kurses ablegen. 

Die neue Lizenz, die Sie erhalten, wird einen Punktestand von 8 Punkten aufweisen  .

Um an der Prüfung teilzunehmen , müssen Sie zusätzlich zu allen im Abschnitt „Was benötigen Sie?“ aufgeführten Unterlagen Folgendes vorlegen:

  • Eine Bescheinigung des Zentrums, in dem Sie den Kurs absolviert haben, aus der hervorgeht, dass Sie den Kurs zur Wiedererlangung der Genehmigung oder Lizenz erfolgreich abgeschlossen haben, oder gegebenenfalls eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des entsprechenden zusätzlichen Zyklus.

Jeder Antrag berechtigt den Antragsteller zu drei Versuchen, die Wissensprüfung zu bestehen. Diese Prüfung besteht aus der Beantwortung eines Fragebogens mit 30 Fragen zu den Themen der Kurse zur Verkehrssicherheitsaufklärung und -erziehung.

Um zur nächstmöglichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie den Kurs zur Verkehrssicherheitsaufklärung erfolgreich absolviert haben. Sollten Sie die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehen, müssen Sie einen vierstündigen Schulungskurs im selben Zentrum absolvieren, in dem Sie den Kurs zur Verkehrssicherheitsaufklärung besucht haben, um zur Prüfung im zweiten oder dritten Versuch zugelassen zu werden. Der Schulungskurs behandelt dieselben Inhalte wie der Kurs zur Verkehrssicherheitsaufklärung, und das Zentrum stellt Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus, die Sie als Voraussetzung für die Prüfungszulassung vorlegen müssen.

Weitere Informationen darüber, wie Sie Punkte zurückgewinnen können, über die Inhalte der Weiterbildungskurse, deren Preise und mehr, finden Sie im Abschnitt „Punkte zurückgewinnen“ auf unserer Website . 

Es ist möglich, die Führerscheine der Klassen C, C+E, D1, D1+E, D und D+E bereits vor dem Mindestalter zu erwerben .  Dazu müssen Sie zusätzlich zu den im Abschnitt „Was benötigen Sie?“ genannten Unterlagen folgende Dokumente einreichen: 

  • Fahrerqualifizierungsnachweis.
  • Ein Certificate of Professional Aptitude (CAP) oder, falls dieses nicht vorhanden ist, eine Bescheinigung über den Ausbildungskurs oder eine Bescheinigung des Ausbildungszentrums, aus der die Art der Erstqualifikation hervorgeht: regulär oder beschleunigt.
  • Por cada permiso de conducir (Ciclomotor, moto, coche, camión o autobús) que solicites realizar las pruebas deberás abonar la tasa 2.1 de 94,05 €.
  • Si tienes un permiso de moto A2 con más de dos años y quieres obtener el permiso A, el trámite tiene asociado el pago de la tasa 2.3 de 28,87 €.
  • Para las licencias (Vehículos para personas de movilidad reducida (LCM) y vehículos especiales agrícolas autopropulsados (LVA)la tasa 2.2 de 44,58 €.
  • Si se trata de la recuperación del permiso tras de una pérdida de vigencia la tasa 2.3 de 28,87 €.

Recuerda que no están incluido el coste de la autoescuela en la preparación para la presentación a las pruebas de aptitud.

  • La tasa abonada te da derecho a dos convocatorias para exámenes. Si suspendes dos veces, ya sea en una misma prueba o en pruebas diferentes, deberás presentar una nueva solicitud y abonar una nueva tasa.
  • Si se trata de la prueba para la recuperación del permiso tras la pérdida de su vigencia, las convocatorias son tres.

Tienes varios medios para pagar tu tasa:

  • Si vas a realizar la solicitud del trámite por internet a través del Registro, deberás pagar la tasa previamente a través de cualquiera de los canales disponibles e incluir el justificante de pago en ella.
  • En caso de realizar el trámite presencialmente podrás pagar la tasa en nuestras oficinas en el momento de realizarlo, usando cualquier tarjeta de débito o crédito, nunca en metálico, o aplicar una tasa pagada previamente en alguno de los canales habilitados para ello.

Ich habe die Eignungstests bestanden, muss ich noch etwas tun, um die Genehmigung zu beantragen?

Nein. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis, die Ihnen das Fahren erlaubt, und in etwa anderthalb Monaten erhalten Sie Ihre endgültige Fahrerlaubnis zu Hause, ohne dass Sie weitere Verfahren durchführen oder Gebühren bezahlen müssen.


Darf ich fahren, bis mein neuer Führerschein eintrifft?

Ja, Sie dürfen mit einem vorläufigen Führerschein drei Monate lang fahren. Ihre Fahrschule sollte Ihnen diesen vorläufigen Führerschein aushändigen, sobald Sie die Prüfung bestanden haben.


Darf ich mit einem vorläufigen Führerschein außerhalb Spaniens fahren?

Nein. Mit einem vorläufigen Führerschein dürfen Sie nur innerhalb Spaniens fahren. Wenn Sie im Ausland fahren möchten, müssen Sie bei einer  Verkehrsbehörde einen internationalen Führerschein beantragen . In diesem Fall müssen Sie  online  oder telefonisch unter 060 einen Termin vereinbaren . 


Was mache ich, wenn ich die neue Genehmigung nicht erhalte?

Nach Ablauf einer angemessenen Frist seit Beginn des Vorgangs raten wir Ihnen, sich an die Fahrschule zu wenden, bei der Sie Ihren Führerschein erworben haben, damit diese uns über das Problem informieren kann und wir den Sachverhalt prüfen und den Führerschein gegebenenfalls an die Fahrschule zurücksenden können.


Wann verfällt meine bestandene Theorieprüfung?

Die Feststellung der Eignung in einem Test hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Bewerber für geeignet befunden wurde.


Auf wie viele Anträge ist der Antragsteller durch den Antrag berechtigt?

Bis zu zwei. Wenn Sie zweimal durchfallen, entweder im selben Test oder in verschiedenen Tests, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und eine neue Gebühr bezahlen.

Falls es sich um den Test zur Wiedererlangung der Lizenz nach deren Gültigkeitsverlust handelt, sind drei Anrufe erforderlich.


Ich habe die Theorieprüfung bestanden, muss aber in eine andere Stadt umziehen. Kann ich die Prüfung in dieser Stadt an einer anderen Fahrschule ablegen?

Ja. Der bestandene Test bleibt (zwei Jahre ab dem Datum des Bestehens) gültig, ebenso wie der psychophysische Eignungsbericht. Sie müssen jedoch einen Antrag auf Aktenübertragung bei der Verkehrspolizeizentrale der Provinz stellen, in der Sie geprüft werden.


Ich möchte den Führerschein der Klasse B machen, bin aber noch keine 18. Kann ich die Prüfung schon vor meinem 18. Geburtstag ablegen, um einen Vorsprung zu haben?

Ja, die Allgemeinen Vorschriften für Fahrer legen fest, dass die maximale Vorankündigung für die erste Aufforderung zur Teilnahme an den theoretischen Kontrollprüfungen drei Monate vor Erreichen des Mindestalters für den Erwerb der jeweiligen Führerscheinklasse erfolgen muss.


Ich habe die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse B bestanden, aber die praktische Prüfung noch nicht abgelegt. Jetzt möchte ich mich für den Führerschein der Klasse A2 anmelden. Muss ich dafür die Theorieprüfung erneut ablegen?

Nein. Die Allgemeinen Vorschriften für Fahrer legen fest, dass diejenigen, die einen gültigen Führerschein besitzen, für den die genannte Prüfung erforderlich war, oder die diese Prüfung zum Erwerb einer anderen Art von Führerschein bestanden haben, sofern diese innerhalb der Gültigkeitsdauer von zwei Jahren liegt, von der Teilnahme an der allgemeinen Wissenskontrollprüfung befreit sind.

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