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Um ein Fahrzeug legal fahren zu dürfen, muss es zugelassen sein. Ein zugelassenes Fahrzeug muss über eine gültige Kfz-Steuer, eine gültige Versicherung und eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Je nach den Umständen kann die Zulassung eines Fahrzeugs vorübergehend oder dauerhaft aufgehoben werden.
- Wenn Sie ein Fahrzeug für einen längeren Zeitraum nicht nutzen, können Sie dessen vorübergehende Abmeldung beantragen und sich so einen Teil dieser Kosten sparen.
- Wenn wir das Ende der Nutzungsdauer des Fahrzeugs erreicht haben , müssen wir die endgültige Abmeldung vornehmen .
Es gibt Verfahren, die es Ihnen ermöglichen, bei den Verkehrsämtern sowohl die vorübergehende als auch die dauerhafte Abmeldung eines Fahrzeugs durchzuführen sowie es aus dem Status der vorübergehenden oder dauerhaften Abmeldung wieder in den aktiven Status zu versetzen.
Um Ihnen diese Abläufe zu erleichtern, steht Ihnen außerdem unser Online-Assistent zur Verfügung , der Sie je nach Art des durchzuführenden Vorgangs durch die verschiedenen Szenarien führt.
Wenn Sie eine vorübergehende Abmeldung oder deren Verlängerung beantragen , darf das abgemeldete Fahrzeug nicht gefahren werden. Die vorübergehende Abmeldung kann jederzeit aufgehoben werden, sodass das Fahrzeug wieder zugelassen wird, oder es kann dauerhaft abgemeldet werden.
Diese Art der Abmeldung ist befristet und auf maximal ein Jahr begrenzt (diese Beschränkung gilt nicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge). Vor Ablauf der Abmeldefrist kann eine Verlängerung um ein weiteres Jahr beantragt werden ; die Anzahl der möglichen Verlängerungen ist unbegrenzt. Nach Ablauf der befristeten Abmeldefrist wird das Fahrzeug automatisch wieder zugelassen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen.
Die Gründe für die Beantragung einer vorübergehenden Abmeldung eines Fahrzeugs können vielfältig sein: freiwillig, aufgrund von Diebstahl.
- Freiwillige vorübergehende Abmeldung : Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus irgendeinem Grund für eine Weile nicht fahren werden, können Sie eine vorübergehende Abmeldung beantragen.
- Vorübergehende Abmeldung wegen Diebstahls : Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls müssen Sie Anzeige bei den Staatssicherheitskräften erstatten. Diese benachrichtigen uns automatisch über die vorübergehende Abmeldung aufgrund des Diebstahls ab dem Zeitpunkt der Anzeigenerstattung. Die vorübergehende Abmeldung ist in diesem Fall auf maximal ein Jahr begrenzt und kann verlängert werden. Sobald das Fahrzeug wiedergefunden wird, erfolgt die Wiederzulassung.
In jedem Fall benötigen Sie möglicherweise die von der DGT ausgestellte vorläufige Abmeldebescheinigung, um sie Ihrer Versicherung vorzulegen.
Denken Sie daran, dass jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen geparkt wird, über eine gültige Versicherung und eine gültige Fahrzeugprüfbescheinigung (ITV) verfügen muss. Wenn Sie also ein Fahrzeug vorübergehend abmelden, müssen Sie es auf Privatgrundstücken abstellen.
- Anmeldung eines vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugs : Um legal gefahren werden zu dürfen, muss ein Fahrzeug offiziell angemeldet sein. Der Halter eines vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugs kann die Anmeldung jederzeit beantragen. Ein angemeldetes Fahrzeug muss über eine gültige Kfz-Steuer, eine gültige Versicherung und eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen.
- Wiederzulassung eines dauerhaft abgemeldeten Fahrzeugs : In einigen Fällen können alte und außer Betrieb genommene Fahrzeuge auch durch ein Verfahren namens „Wiederzulassung“ wieder zugelassen werden.
Die Abmeldung ist ein notwendiges Verfahren, um ein Fahrzeug freiwillig aus dem Verkehr zu ziehen, wenn es das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sei es für die Überführung in ein anderes Land oder für Fahrzeuge, die für Sammlungen oder Museen bestimmt sind.
- Standardmäßige Abmeldung . Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Fahrzeug das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, müssen Sie es zu einem autorisierten Fahrzeugverwertungsbetrieb bringen, um die Abmeldung durchführen zu lassen. Bringen Sie Ihr Fahrzeug einfach zusammen mit den Fahrzeugpapieren zu einem solchen Betrieb. Dort erhalten Sie die Verschrottungsbescheinigung und den Abmeldebescheid der DGT (spanische Straßenverkehrsbehörde), die Sie gut aufbewahren sollten.
- Abmeldung eines Pkw . Bevor Sie die Abmeldung eines Pkw beantragen, müssen Sie ihn zunächst bei einem offiziellen Schrottplatz oder Recyclinghof abgeben. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, können Sie das Verfahren zur Erlangung der Abmeldebescheinigung fortsetzen.
- Abmeldung von Fahrzeugen, die physisch nicht mehr existieren . Es ist möglich, die Abmeldung eines Fahrzeugs zu beantragen, das zwar nicht mehr existiert, aber weiterhin bei der Verkehrsbehörde registriert ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Schrotthändler die Verkehrsbehörde nicht über die Abmeldung informiert hat.
- Die endgültige Abmeldung von Oldtimern , Sammlerfahrzeugen oder Fahrzeugen, die für Museen bestimmt sind und nicht verschrottet werden sollen, erfolgt in diesem Fall. Das Fahrzeug darf nicht zu einer autorisierten Altfahrzeug-Entsorgungsanlage gebracht werden, sondern muss zu einer beliebigen Verkehrsbehörde oder -stelle gebracht werden .
- Endgültige Abmeldung aufgrund eines Umzugs in ein anderes Land (Transit oder Export) . Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und Ihr Auto mitnehmen möchten, müssen Sie die endgültige Abmeldung des Fahrzeugs in Spanien beantragen, damit es in Ihrem neuen Wohnsitzland zugelassen werden kann.





